Unerlaubte Bankgebühren
Leider verlangen einige Banken immer noch oder ganz bewusst Gebühren, die ihnen aufgrund höchstrichterlicher Urteile und Gesetze nicht zustehen. Eine Auswahl der häufigsten Verstöße finden Sie in der folgenden Auflistung. Sollten Sie konkret betroffen sein, sprechen Sie bitte Ihre Bank direkt an oder wenden sich an einen kompetenten Rechtsberater.
(alle Angaben ohne Gewähr)
| Gebührenfalle | Hintergrund | Gerichtsbeschluss |
|---|---|---|
Kreditbearbeitung |
Gebühren für die Darlehensbewilligung stellen eine Zusatzgebühr für Arbeiten dar, die ausschließlich im Interesse der Bank liegen und i.d.R. in der Zinskalkulation berücksichtigt sind. Die Berechnung von z.B. 2 % ist somit unzulässig. |
OLG Bamberg |
Schätzgebühren für Wertermittlung von Beleihungsobjekten |
Einige Banken verlangen eine Schätz- oder Besichtigungsgebühr für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten (i.d.R. ca. 250 bis 500 Euro), diese ist unzulässig, da sie nur im Interesse der Bank erfolgt. |
OLG Düsseldorf I-6U 17/09 vom 05.11.2009 |
Bareinzahlungen bzw. -auszahlung aufs eigene Konto |
Werden Kontoführungsgebühren verlangt, so müssen Barzahlungen aufs eigene Konto gebührenfrei sein, mind. jedoch 5 freie Buchungspositionen. |
BGH XI ZR 217/95 vom 07.05.1996 / XI ZR 80/93 |
Freistellungsaufträge |
Zur Bearbeitung von Freistellungsaufträgen sind die Banken gesetzlich verpflichtet, so dass eine Kostenbelastung unzulässig ist. |
BGH XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96 vom 15.07.1997 |
Rückgabe mangels Deckung |
Bei der Rückgabe von Schecks, Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen erbringt die Bank keine Leistungen für ihren Kunden. Damit sind diese Leistungen auch nicht abrechenbar. Das gleiche gilt für Gebühren einer Fremdbank. |
BGH XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96 vom 21.10.1997 / XI ZR 197/00 und 154/04 |
Benachrichtigungen |
Kosten für eine Benachrichtigung über erfolgte Rückgaben ist unzulässig, da diese zu den Nebenpflichten der Bank gehört. |
BGH XI ZR 197/00 vom 13.02.2001 |
Schadenersatz für eine nicht erfolgte Einlösung (insbesondere Pauschalen) |
Eine Schadenersatzforderung des Kunden wegen erfolgter Rückgaben ist z.Z. nicht möglich |
LG Düsseldorf 12 O 168/99 vom 27.10.1999 |
Kontoauskünfte zur Belegung eines Rückforderungsanspruchs gegen die Bank |
Die Bank muss die Informationen kostenfrei zur Verfügung stellen. |
OLG Schleswig 5 U 116/98 vom 24.02.2000 |
Kontopfändung |
Zur Bearbeitung von Kontopfändungen sind die Banken gesetzlich verpflichtet, so dass eine Kostenbelastung unzulässig ist. |
BGH XI ZR 219/98 vom 18.05.1999 und XI ZR 8/99 vom 19.10.1999 |
Nachforschung |
Nachforschungen gehören zur Grunddienstleistung der Bank und sind deshalb nicht extra zu berechnen. |
LG Frankfurt/Main 2/2 O 46/99 vom 24.06.99 / 16/99 |
Kreditkartenersatz |
Für auf dem Postweg von der Bank zu Kunden verlorengegangene oder am Geldausgabeautomaten beschädigte Kreditkarten ist die Erstellung einer Ersatzkarte kostenfrei; für selbstverantwortliche Schäden oder Verluste sind die entsprechenden Kosten vom Kunden zu tragen. |
OLG Celle 13 U 186/99 |
Kreditkartenkündigung |
Wird der Vertrag durch die Bank vorzeitig gekündigt, kann die anteilige Jahresgebühr zurückgefordert werden. |
OLG Frankfurt/Main 1 U 108/99 vom 14.12.2000 / 13 U 186/99 |
Buchungsprüfungen |
Für berechtigte Reklamationen (Fehlbuchungen) dürfen von der Bank keine Entgelte erhoben werden. |
LG Köln 26 O 30/00 vom 15.08.2000 |
Vertane Kreditverhandlungen |
Für erfolglose Verhandlungen darf die Bank keine Kosten geltend machen. |
OLG Dresden / U 2238/00 vom 08.02.2001 / 7 U 2238/00 |
Löschungsbewilligungen bei Grundpfandrechten |
Nur die tatsächlich entstandenen Sachkosten (Notariatskosten, etc.) dürfen weiterbelastet werden. |
BGH XI ZR 244/90 vom 07.05.91 |
Übertragung von Wertpapierdepots |
Da keine wesentlichen Kosten bei der Übertragung von Wertpapieren anfallen erscheint die Erhebung von Gebühren unzulässig. |
BGH XI ZR 200/03 und 49/04 |
Pauschalentgelte für Aktienaufträge |
Entgelte sind nur bei erfolgreicher Ausführung fällig. |
LG Dortmund 8 O 377/00 vom 15.12.2000 |
Nachlassentgelte für die Umschreibung von Konten |
Entgelte für die reine Umschreibung von Konten bei Erbfällen sind nicht zulässig. Gleiches gilt für die notwendigen Meldungen an das Finanzamt. |
LG Frankfurt 2/2 O 46/99 LG Dortmund 8 O 57/01 |
PIN-Verlust |
Für den Neuversand einer auf dem Postweg verlorengegangene PIN-Liste ist nichts zu bezahlen. |
LG Frankfurt 2/2 O 46/99 |
Kontoauflösung |
Für fristgerecht gekündigte Giro- oder Sparkonten sind keine Auflösungsgebühren zu bezahlen. |
§ 307 BGB |
Kontoauszüge |
Informationen zum Kontostand sind kostenfrei, lediglich bei vereinbarter Postzustellung ist eine angemessene Vergütung zulässig. Gebühren für den unaufgeforderten Kontoauszugsversand sind unzulässig (z.B. nach 30 Bankarbeitstagen, wenn man diese nicht selbst am Kontoauszugsdrucker abgeholt hat). |
§ 307 BGB LG Frankfurt |
Kopien und Telefonate |
Nur vom Kunden in Auftrag gegebene Telefonate und Kopien dürfen zu den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden. |
§ 676 f BGB |
Führung von Darlehenskonten |
Die Kosten für die Führung von Darlehenskonten sind in den Kreditzinsen bereits enthalten. Diese eigennützige Gebühr liegt einzig im Interesse der Banken und ist damit unzulässig. |
OLG Karlsruhe BGH |
Provisionen bei "Eigenprodukten" |
Weist eine Bank beim Verkauf von "eigenen" Wertpapieren (z.B. DEKA-Fonds bei Sparkassen, Union-Invest bei Genossenschaftsbanken, etc.) nicht auf ihre Rückvergütungen aus Provisionen hin, die sie selbst einstreicht (anteilige Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühr), so liegt der Tatverdacht der Untreue bzw. des Betrugs nahe, der eine Wandlung bzw. Schadenersatzforderungen rechtfertigt (interessant ist dabei die Verjährungsfrist von 30 Jahren). |
OLG Stuttgart OLG Düsseldorf |
Bearbeitungsgebühren für Darlehen |
Die Berechnung von Gebühren für die Bearbeitung von Darlehen, Bonitätsprüfung, etc. sind unzulässig, da sie dem Eigeninteresse der Bank dienen und keine Dienstleistung darstellen. |
OLG Karlsruhe |
Sie können ggf. auch auf die Hilfe der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 57117 Bonn, Tel: 0228/4108-0 oder
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt zurückgreifen
Hier erhält man auch Informationen über die Durchführung des kostenlosen Schiedsverfahrens.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
© 08. Juni 2011, Carsten Geis
