Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Ihr Unternehmen gehört zu den Verpflichteten nach § 12 HinSchG?
Soweit in Ihrer Unternehmung mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sind, müssen Sie gem. § 12 Abs. 2 HinSchG eine Interne Meldestelle einrichten (ggf. auch bei geringerer Beschäftigtenanzahl, soweit § 12 Abs. 3 HinSchG greift).
Sie fühlen sich mit den komplexen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes überfordert oder möchten Ihre wertvolle Zeit lieber Ihren Kunden widmen, dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse? Nutzen Sie meine bedarfsgerechten Angebote:
Paket 1: Grunddokumentation oder Aktualisierung
Ohne Basisdokumentation sind Sie in der Regel aufgeschmissen – Dieser Leistungsbaustein schließt die Lücke und hilft Ihnen Bußgelder zu vermeiden.
enthaltene Leistungen
Paket 2: Dauerhafte Begleitung – Interne Meldestelle
Gerne stehe ich Ihnen dauerhaft zur Seite, um aktuelle Fragen und die jährlichen Routinen im Hinweisgeberschutz zu bewältigen.
enthaltene Leistungen
Mit der Nichteinhaltung der Regelungen drohen empfindliche Bußgelder - wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der vorgeschriebenen Unterlagen und Schulungsmaßnahmen. Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen als Interne Meldestelle zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutz
Wann muss ein Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten?
Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle einrichten. Für bestimmte Branchen und Konstellationen kann die Pflicht auch bei geringerer Beschäftigtenzahl gelten.
Was ist eine interne Meldestelle nach dem HinSchG?
Die interne Meldestelle ist der offizielle Kanal im Unternehmen, über den Hinweise auf mögliche Verstöße sicher und vertraulich gemeldet werden können. Sie dient dazu, Missstände frühzeitig zu erkennen und intern zu bearbeiten.
Welche Unternehmen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?
Betroffen sind vor allem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Je nach Branche und Tätigkeit können auch kleinere Unternehmen verpflichtet sein, interne Meldekanäle einzurichten.
Welche Hinweise fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Geschützt sind Hinweise auf bestimmte Rechtsverstöße, etwa Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten und weitere im Gesetz genannte Verstöße. Es geht also nicht um beliebige Beschwerden, sondern um rechtlich relevante Missstände.
Dürfen Hinweise auch anonym abgegeben werden?
Anonyme Hinweise sind möglich, aber für Arbeitgeber besteht keine Pflicht, anonyme Meldekanäle einzurichten. Ein Unternehmen kann anonyme Meldungen jedoch freiwillig ermöglichen und bearbeiten.
Muss ein Unternehmen auch externe Meldestellen anbieten?
Externe Meldestellen werden vom Staat bereitgestellt. Unternehmen müssen vor allem ihre internen Meldekanäle organisieren, während Hinweisgebende sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch an externe Stellen wenden können.
Welche Aufgaben hat eine interne Meldestelle?
Eine interne Meldestelle nimmt Hinweise entgegen, bestätigt den Eingang, prüft die Stichhaltigkeit und veranlasst Folgemaßnahmen. Zusätzlich dokumentiert sie die Bearbeitung und gibt innerhalb der gesetzlichen Fristen Rückmeldungen.
Kann die interne Meldestelle an einen externen Dienstleister ausgelagert werden?
Ja, Unternehmen können die Aufgaben der internen Meldestelle an einen externen Dienstleister oder eine Ombudsperson auslagern. Das ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen oft eine pragmatische Lösung.
Welche Vorteile hat eine ausgelagerte interne Meldestelle?
Eine ausgelagerte interne Meldestelle bringt Fachwissen, Neutralität und Entlastung für das Unternehmen. Sie kann den Aufbau, den Betrieb und die Dokumentation der Meldestelle professionell absichern. Auch können die hohen Anforderungen an die Vertraulichkeitsmaßstäbe in der Regel konsequenter eingehalten werden.
Was muss ein Hinweisgebersystem technisch können?
Ein Hinweisgebersystem sollte vertrauliche Meldungen ermöglichen, den Zugang schützen und eine nachvollziehbare Bearbeitung unterstützen. Je nach Ausgestaltung können auch Online-Formulare, sichere Kommunikationswege und Dokumentationsfunktionen sinnvoll sein.
Müssen Beschäftigte über das Hinweisgebersystem informiert werden?
Ja, Beschäftigte sollten klar und verständlich darüber informiert werden, wie Hinweise abgegeben werden können, wer zuständig ist und wie der Schutz der hinweisgebenden Person gewährleistet wird. Ohne gute Information wird das System im Alltag oft nicht genutzt.
Welche Schutzrechte haben hinweisgebende Personen?
Hinweisgebende Personen sind vor Repressalien geschützt, wenn sie im gesetzlich vorgesehenen Rahmen melden. Dazu gehören insbesondere Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis oder andere nachteilige Maßnahmen aufgrund der Meldung.
Was passiert, wenn ein Unternehmen keine Meldestelle einrichtet?
Wenn eine verpflichtete Stelle keine Meldestelle einrichtet oder die Vorgaben nicht einhält, drohen Bußgelder und aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Zusätzlich steigt das Risiko, dass Verstöße zu spät erkannt werden.
Wie kann ein Unternehmen das HinSchG praktisch umsetzen?
Der pragmatische Einstieg besteht aus einer Grunddokumentation, klaren Zuständigkeiten, einem geeigneten Meldekanal und einer verständlichen Information der Beschäftigten. Danach sollte das System regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Warum ist ein externer Berater beim Hinweisgeberschutz sinnvoll?
Ein externer Berater hilft bei der rechtssicheren und zugleich praktikablen Umsetzung des Hinweisgeberschutzes. Gerade für KMU ist das oft der schnellste Weg zu einer funktionierenden Lösung ohne unnötige interne Belastung.
Angebot 1: Grunddokumentation oder Aktualisierung
Die Grunddokumentation ist der erste wesentliche Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Sie umfasst folgende Leistungsmerkmale:
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Abdeckung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Erarbeitung der notwendigen Mitarbeiterunterlagen incl. Schulung
- Beratung zur Einrichtung der Meldekanäle
- Einrichtung der Meldestelle, Umsetzungsvorschläge für Ihre Webseite
- Erarbeitung notwendiger Vertraulichkeitserklärungen
- Ablauforganisation des Meldeverfahrens
Soweit Sie sich nicht für eine dauerhafte Begleitung (Angebot 2) entscheiden wollen, müssen Sie selbst den Betrieb der Internen Meldestelle und die Aktualisierung der Grunddokumentation gewährleisten.
Die Grunddokumentation wird durch einen ausführlichen Beratungsbericht mit konkretem Maßnahmenplan ergänzt, sodass offene Punkte von Ihnen strukturiert abgearbeitet werden können.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung anbiete, die Beratung erfolgt unter strategischen Aspekten und wird in diesem Zusammenhang vom BAFA gefördert.
zu den Fördermöglichkeiten
Paket 2: Dauerhafte Begleitung – Interne Meldestelle
Sie möchten sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern und das Thema Hinweisgeberschutz, insbesondere den Betrieb der Internen Meldestelle, in kompetente Hände delegieren.
Damit ich diese Dauerleistung kostengünstig anbieten kann, ist als Basis das Angebotspaket 1 erforderlich.
Das Angebotspaket 2 orientiert sich an den gesetzlichen Dauerauflagen und beinhaltet folgende Leistungen:
- Aktualisierung der Grunddokumentation nach Notwendigkeit
- Betreiben von Meldekanälen und Entgegennahme von Meldungen (Case Management)
- Dokumentation der Meldungen von hinweisgebenden Personen
- Bestätigungen des Eingangs gegenüber hinweisgebenden Personen
- Prüfung der Meldung von hinweisgebenden Personen im Hinblick auf den sachlichen Anwendungsbereich
- Prüfung der Stichhaltigkeit von Meldungen
- Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
- Durchführung von Folgemaßnahmen
- Rückmeldungen an hinweisgebende Personen
- weitere Maßnahmen nach individueller Vereinbarung
Die Leistungserbringung ist auf Anfragen per Telefon und E-Mail sowie der vereinbarten Meldekanäle beschränkt. Die Pauschale schließt nicht die Erstellung der Grunddokumentation ein. Die Anfertigung von Dokumenten oder anderen Dienstleistungen erfolgt nach Vereinbarung und gesonderter Abrechnung.
Einmal jährlich erhält der Verpflichtete einen ausführlichen Jahresbericht zu den erbrachten Leistungen.
Artikel zum Hinweisgeberschutz
Ihr Spezialist für Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz (HinSchG) im Raum Mannheim, Ludwigshafen - Region Rhein Neckar
Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten seit dem 17. Dezember 2023, interne Meldestellen einzurichten. Diese Kanäle gewährleisten die vertrauliche Meldung von Missständen; die Bereitstellung von Systemen für vollkommen anonyme Meldungen ist für Arbeitgeber hingegen optional, wird aber empfohlen.
Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie für KMU im Raum Mannheim Ludwigshafen
Die Einführung und Umsetzung des HinSchG stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen. Oftmals fehlt es an internen Ressourcen und Know-how, um die komplexen Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Als erfahrener Berater im Bereich Hinweisgeberschutz unterstütze ich KMU in der Pfalz und Rhein-Neckar-Region bei der Umsetzung des HinSchG. Mein Angebot:
- Erstberatung: Ich informiere Sie über die wichtigsten Punkte des HinSchG und kläre Ihre Fragen.
- Entwicklung eines Meldesystems: Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung eines internen Meldesystems, das den Anforderungen des HinSchG entspricht.
- Schulungen: Ich schule Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem Meldesystem und sensibilisiere sie für das Thema Hinweisgeberschutz.
- Case Management: Ich fungiere als interne Meldestelle und nehme Hinweise von Ihren Mitarbeitern entgegen.

