SEPA-Warnhinweis
Der Sachverhalt: Einige Firmen versenden ein Einzugsermächtigungsschreiben zum SEPA-Firmenlastschriftverfahren und
fordern zur entsprechenden Gegenzeichnung auf.
Meist wurde diesen Firmen in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung gewährt.
Mit der anstehenden Umstellung auf das SEPA-Verfahren versuchen einige Lieferanten ihre zahlungspflichtigen Kunden zum Abbuchungsverfahren / SEPA-Firmenlastschriftverfahren zu bewegen, was deutliche Nachteile mit sich bringt. Da viele Anwender den Unterschied zwischen den beiden zukünftigen Lastschriftverfahren nicht kennen, möchte ich Ihnen die zwei wesentlichen Unterschiede kurz darstellen:
1. SEPA-Basislastschrift-Verfahren
Hierbei handelt es sich quasi um das bekannte Einzugsermächtigungsverfahren. Haben Sie hierzu eine entsprechende
Erklärung (Einverständniserklärung) abgegeben, so kann der Lastschriftgeber diese weiter verwenden (ohne weitere
Unterschrift, etc.), er muss Ihnen lediglich seine Gläubiger-ID und die Mandatskennung mitteilen – fertig.
2. SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren
Hört sich so an, als wäre das nur für Firmen (das stimmt auch, da es das Abbuchungsverfahren für Privatkunden ab 2014 nicht mehr gibt). Hierbei handelt es sich um die Fortführung des bisherigen Abbuchungsverfahren, d.h., diese Lastschriften können nicht mehr zurückgegeben werden. Einsprüche wegen fehlerhafter Warenlieferungen, etc. lassen sich somit nur erschwert umsetzen, etc. – die Nachteile liegen da klar auf der Hand.
Für das neue SEPA-Firmenlastschriftverfahren sind weitere Formalitäten zu erfüllen und entsprechende Erklärungen gegenüber Ihrem Lieferanten und Ihrer Hausbank schriftlich, mit Unterschrift abzugeben.
Fazit
Wenn Sie von lastschriftberechtigten Firmen angeschrieben werden, so sollten Sie lediglich eine Mandatsmitteilung
im Rahmen des Basislastschriftverfahrens erhalten (als Muster kann Ihnen die Mitteilung der Kommune, Müllabfuhr,
Stromabrechnung dienen). – Wird von Ihnen jedoch eine neue Unterschrift eingefordert ist äußerste Vorsicht angesagt.
© 13. September 2013, Carsten Geis

